Eigentlich darf der Staat keine Kreuze aufhängen, aber wenn er's tut, dann tut er's halt
ID 117393
as ist in etwa der Inhalt der Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem er eine Klage gegen den berühmten Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden markus Söder abgewiesen hat, wonach im Eingangsbereich aller Behörden des Landes (und empfohlen auch für alle anderen) ein Kreuz "gut sichtbar" anzubringen sei. Radio Dreyeckland sprach mit Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit, der zu den Klägern gehört und gehören wird. Frei nach dem Motto beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, bzw. Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sehen wir uns wieder.
Audio
10:17 min, 24 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 08.09.2022 / 16:04
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Kultur, Religion
Serie: Mittagsmagazin
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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