Häftlinge sollten das Recht haben zu telefonieren

ID 113420
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu einer Stellungnahme zu zwei Beschwerden gegen das besonders restriktive bayerische Strafvolzugsgesetz gebeten. Es geht darum, dass Telefonieren Häftlingen in Bayern nur in Ausnahmefällen gestattet wird. Die GFF hat ein eindeutiges Urteil: das Verbot des Telefonierens ist überflüssig und schadet dem Grundrecht auf Resozialisierung. Radio Dreyeckland sprach mit Jürgen Behring. Behring hebt auch hervor, dass andere Bundesländer zwar weniger restriktiv seien als Bayern es aber bisher nur in Bremen ein Recht der Häftlinge gäbe zu telefonieren.
Audio
06:54 min, 16 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 20.01.2022 / 16:13

Dateizugriffe: 95

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Mittagsmagazin
Entstehung

AutorInnen: Jan Keetman
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 20.01.2022
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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Skript
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