Häftlinge sollten das Recht haben zu telefonieren
ID 113420
Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu einer Stellungnahme zu zwei Beschwerden gegen das besonders restriktive bayerische Strafvolzugsgesetz gebeten. Es geht darum, dass Telefonieren Häftlingen in Bayern nur in Ausnahmefällen gestattet wird. Die GFF hat ein eindeutiges Urteil: das Verbot des Telefonierens ist überflüssig und schadet dem Grundrecht auf Resozialisierung. Radio Dreyeckland sprach mit Jürgen Behring. Behring hebt auch hervor, dass andere Bundesländer zwar weniger restriktiv seien als Bayern es aber bisher nur in Bremen ein Recht der Häftlinge gäbe zu telefonieren.
Audio
06:54 min, 16 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 20.01.2022 / 16:13
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Mittagsmagazin
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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