Hausordnungen von Gemeinschaftsunterkünften verstoßen oft gegen die Verfassung
ID 104545
Ein von Aktion Bleiberecht in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass die Grundrechte der Bewohner*innen der Landeserstaufnahmestelle in Freiburg schon durch die geltende Hausordnung verletzt werden. Das grün geführte Freiburger Regierungspräsidium verweigert gegenüber Radio Dreyeckland ein Interview zu diesem Thema. Verantwortlich für das Rechtsgutachten ist die Berliner Rechtsanwältin Anja Lederer. Wir haben mit ihr über die Hausordnung der Freiburger Landeserstaufnahmestelle gesprochen. Die Hausordnungen in anderen baden-württembergischen Erstaufnahmelagern sind ebenfalls so gestaltet. Rechtsanwältin Anja Lederer kritisiert zahlreiche Punkte an der Hausordnung, insbesondere, dass die BewohnerInnen kein Hausrecht besitzen. Sie fordert im Interview auch eine unabhängige Beschwerdestelle für die LEA.
Audio
14:29 min, 33 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 01.10.2020 / 00:01
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: MoRa3X
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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