Die Knabenvorhaut gehört weiter der Religion - Kommentar zum Beschneidungsgesetz vom 12.12.12
ID 52834
Der deutsche Bundestag hat mit großer frakltionsübergreifender Mehrheit beschlossen, dass die Beschneidung männlicher Säuglinge in Deutschland weiterhin erlaubt bleibt. Damit wurde die Rechtsunsicherheit nach einem anders lautenden Urteil des Landgerichts Köln vom Mai 2012 beendet.
Abzuwägen waren 3 grundgesetzlich verankerte Grundrechte: das Recht auf körperliche Unversehrtheit gegen das Recht auf freie Religionsausübung in Verbindung mit dem elterlichen Pflege- und Sorgerecht.
Abzuwägen waren 3 grundgesetzlich verankerte Grundrechte: das Recht auf körperliche Unversehrtheit gegen das Recht auf freie Religionsausübung in Verbindung mit dem elterlichen Pflege- und Sorgerecht.
Audio
04:58 min, 4660 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 21.12.2012 / 13:27
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Klassifizierung
Beitragsart: Kommentar
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Religion
Serie: High Noon
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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